WDR 2 Quintessenz - Welche Versicherung zahlt?: Risiko Sportunfall
Rund 1,5 Millionen Mal pro Jahr verletzen sich Freizeitsportler: In Vereinen oder beim Betriebssport, in der Kneipenliga oder beim Waldlauf. Nicht alle Verletzungen heilen nach ein paar Tagen aus. Wie sichert sich ein Hobbykicker ab für den Fall der Fälle?

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Verletzte Wade eines Fußballspielers
Der morgendliche Waldlauf: Privatsache
Der tägliche Waldlauf, der wöchentliche Nachbarschaftskick oder der Tauchsport im Urlaub – alles reine Privatvergnügen. Wer hier einen Unfall erleidet, kann zunächst seine eigene Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Doch die zahlt nur die Heilbehandlung und eine anschließende Reha.
Vereinssportler sind versichert
Wer in einem Verein trainiert, ist auch über den Verein und den Landessportbund versichert. Allerdings ist diese Versicherung bei weitem nicht ausreichend. In der Regel zahlen die Versicherungen erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Der Weg zur Sporthalle oder zum Tennisplatz ist allerdings nicht mit versichert. Das sichert eine private Unfallversicherung. Wer in einem Sportstudio trainiert, sollte sich mit dem Aufnahmeantrag über den Versicherungsschutz informieren.
Gesetzlicher Unfallschutz
Sportler eines Betriebes oder der Hochschule sind gesetzlich unfallversichert. Der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn die Hochschule oder das Unternehmen den Sport organisiert, sozusagen die Hand darauf hat. Zum Betriebs- oder Hochschulsport gehören dann auch: Der Weg zu einer angemieteten Sporthalle oder zu einem Sportplatz und zurück oder Vorbereitungshandlungen wie das Einschlagen beim Tennis. Ausgenommen sind aber Treffen von Arbeitskollegen zum abendlichen Waldlauf oder auch spontan verabredete Turniere oder Wettkämpfe. Das ist reine Privatsache und Sache einer privaten Unfallversicherung.
Privater Unfallschutz
Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn ein so genanntes von außen auf den Sportler einwirkendes Ereignis eintritt. Ob Umknicken dazu gehört, sollte man als Hobbykicker vorher abklären. Der private Unfallschutz greift schon ab einem Prozent Invalidität. Und ganz wichtig: Sport im Ausland ist mitversichert. Die meisten sportlichen Betätigungen sind eingeschlossen, bei vielen Versicherungen inzwischen auch risikoreiche Sportarten das Tauchen. Ausgeschlossen sind dagegen in der Regel Extremsportarten wie Beteiligungen an Rennveranstaltungen oder Gleitschirmfliegen.
Auf ausreichenden Schutz achten
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Wer zahlt bei Sportunfällen (10.07.2012) Sylvia Münstermann, WDR 2 Westzeit
Ein ausreichender Schutz besteht nach Auffassung des Bundes der Versicherten ab einer Grundsumme von 200.000 Euro. Die Versicherungsleistungen sollten bei Vergleichen im Vordergrund stehen, nicht die Höhe des Beitrages. Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es große Beitrags- und Bedingungsunterschiede. Wer auch einen Krankheitsfall absichern möchte, ist unter Umständen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut beraten. Die leistet theoretisch auch im Krankheitsfall und nicht nur bei Unfällen. Wer eine Berufsunfähigkeit abschließt, kann möglicherweise die Höhe seines Unfallschutzes reduzieren.
Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21.10.2010, Az: S 14 U 152/08
Stand: 10.07.2012, 09.00 Uhr
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