WDR 2 Quintessenz - Steuererklärung 2011: Das kleine Steuereinmaleins
Für viele Arbeitnehmer lohnt es sich, den Mantelbogen und die Anlagen sorgfältig auszufüllen. Im Schnitt haben die Finanzämter in den vergangenen Jahren zwischen 800 und 1.000 Euro zu viel gezahlte Steuern zurück erstattet, schätzen Stiftung Warentest und Lohnsteuerhilfevereine.

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Steuerordner neben Steuererklärung, Rechner und Euros
Was Steuern sparen hilft – Hinweise und Faustformeln, die oft zutreffen
Natürlich ist jeder Fall individuell, insofern trifft nicht jeder Hinweis jeden Steuerpflichtigen gleichermaßen. Das vorweg. Im Zweifelsfall können Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, aber auch kommerzielle PC-Programme, zur Steuererklärung mit Erklärungen exakter weiterhelfen. Die hier angesprochenen Tipps und Hinweise sind insofern nur als Anregung zu verstehen; sie geben nicht bis ins kleinste Detail alle juristischen Verästelungen, Sonderregeln, Ausnahmen und denkbaren Anwendungsfälle wieder und sind logischerweise nicht vollständig!
Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Mit einer Erstattung können alle Arbeitnehmer rechnen, die mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten hatten, also an Ausgaben für Arbeitsmittel (Bürobedarf, Schreibtisch, Fachbücher usw.), an Kosten für berufsbedingte Reisen, doppelte Haushaltsführung oder Weiterbildung.
Ausgaben bis zu 1.000 Euro müssen nicht einzeln aufgeführt werden – so viel wird pauschal im „Arbeitnehmerpauschbetrag“ berücksichtigt. Aber Achtung: 1.000 Euro sind schnell erreicht, rechnet die Stiftung Warentest vor: Schon wer jeden Tag 15 Kilometer zu seiner Arbeitsstätte fährt (einfache Strecke), überschreitet die 1.000 Euro (230 Arbeitstage x 15 Kilometer x 0,30 EUR Entfernungspauschale = 1.035 Euro). Die Art der Anreise wie Auto, Bus, Bahn, Fahrrad usw. spielt dabei keine Rolle.
Ebenfalls Steuer senkend wirken z.B. eingereichte Spendenquittungen sowie Kosten für die Betreuung und die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder. Berufliche Ausgaben, die anteilig anfallen: also z.B. Handy- und Telefonrechnungen oder Faxgebühren werden in der Regel nur zu 20 Prozent anerkannt; es sei denn, die Kosten für die Verbindungen werden über mehrere Monate mit Einzelverbindungsnachweisen aufgeführt.
Verschenktes Geld: Nach Auskunft von Steuerberater und –fachanwalt Dr. Claas Fuhrmann verschenken Steuerpflichtige zudem häufig Geld, weil sie keine oder zu wenige "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen: Das sind in der Regel Rechnungen für Handwerker oder Dienstleistungen rund um Haus und Wohnung. Hier empfiehlt der Fachmann, im Zweifel lieber eine Rechnung zu viel als eine zu wenig einzureichen: Damit begeht der Steuerpflichtige keinerlei Verstöße o. ä., sofern aus der Rechnung klar hervorgeht, was Gegenstand der Leistung war. Wichtig: Es kann nur der Arbeitslohn abgesetzt werden, nicht das Material. Und: Barzahlung mit Quittung reicht nicht; es ist eine Überweisung nötig.
Stichwort häusliches Arbeitszimmer: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können für 2011 (auch rückwirkend, aber eben auch wieder regelmäßig) Werbungskosten von 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn es in der Firma keinen Arbeitsraum gibt. Üblicherweise sind davon Lehrer und Außendienstmitarbeiter betroffen. Ist der heimische Arbeitsraum sogar „Arbeitsmittelpunkt“, dann können die Kosten in voller Höhe angegeben werden – entscheidend ist dann in der Regel die Größe des Raums im Verhältnis zur restlichen Wohnung; ein Verhältnis, das dann auch für die Kosten wie Strom, Heizung usw. gilt.
Fristen
Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, hat dafür Zeit bis zum 31. Mai des Folgejahres. D.h. die Erklärung für 2011 muss bis zum 31. Mai 2012 abgegeben werden. Aber: Wer mit dieser Zeit nicht auskommt, aus beruflichen oder privaten Gründen oder weil Belege nicht auffindbar sind, der kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dazu reicht in der Regel ein formloses Schreiben; häufig wird die Frist dann bis zum 30. September verlängert. Wer seine Steuern mit professioneller Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erklärt, der hat dafür Zeit bis zum 31. Dezember. Achtung: Die Erfahrung zeigt, dass online abgegebene Steuererklärung häufig schneller bearbeitet werden als schriftlich eingereichte, sagen Fachleute.
Professionelle Hilfe
a) PC-Programme
Für die Online-Abgabe seiner Steuererklärung gibt es das kostenlose Programm der Finanzverwaltung „Elster“; Link siehe unten. Daneben gibt es zahlreiche kommerzielle Programme, die je nach Ausstattung auch umfangreiche Erklärungen und Hilfen beim Ausfüllen bieten. Diese Programme, als CD-ROM/DVD oder auch online kosten etwa zwischen 15 und 40 Euro. Tipps zur Auswahl: s. Infoblatt der WDR 2 Quintessenz unten.
b) Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Steuererklärung (16.02.2012) Jörg Marksteiner, WDR 2 Zwischen Rhein und Weser
Beide bieten professionelle Beratung gegen Geld. Während Steuerberater für jeden tätig werden, dürfen die Hilfevereine nur Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Unterhaltsempfänger beraten. Tipps und Hinweise zu Auswahl und Kosten.
Stand: 21.02.2012, 09.58 Uhr
- Kostenlose Formulare: Mantelbogen, Anlagen usw. vom Bundesfinanzministerium
- "Elster": Kostenloses Programm der Steuerverwaltung
- Ausgaben für Haushaltshilfen auf Einkommenssteuer anrechenbar laut VZ-NRW
- Hinweise, was in welcher Höhe geltend gemacht werden kann vom Bundesfinanzministeriums
- Hilfe bei der Steuererklärung – Profis für Soll und Haben (02.02.2012)
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