WDR 2 Quintessenz - Recht auf Heizung: Kalte Nächte
"Ach was, es ist doch ein goldener Herbst, ziehen Sie sich einen Pulli an!", sagt der Vermieter, während Sie die Wolldecken aus dem Keller holen. Kein Grund sich zu ärgern: Mieter haben nämlich ein Recht darauf, dass der Vermieter bei kaltem Wetter die Heizung anschmeißt.

-
Bild 1 vergrößern
+
Frierende Frau sitzt vor der Heizung
Wann muss die Heizung heizen?
In vielen Mietverträgen steht, dass der Vermieter die Heizung vom 1. Oktober bis zum 30. April laufen lassen muss, wenn sie an eine Zentralheizung angeschlossen ist. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es allerdings nicht. Tatsächlich hängt die Verpflichtung von den Temperaturen in der Wohnung ab. Bei mittelfristig unter 17 Grad muss die Heizung auch im Sommer angeschaltet werden.
Eine Industrienorm schreibt sogar fest, welche Temperaturen durch die Heizung erreicht werden müssen. Diese liegen tagsüber in Wohnbereichen bei mindestens 20 Grad, dürfen nachts aber auch in allen Räumen drei Grad darunter liegen. Erreichen die Heizkörper diese Temperaturen nicht, ist das ein Mangel und kann den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Übrigens: Auch wenn die Heizung überheizt und sich nicht runterregeln lässt, handelt es sich um einen Mangel.
Was können Mieter unternehmen, wenn die Heizung ausfällt?
Zunächst einmal muss der Mieter versuchen, den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister zu erreichen. Diese müssen dann veranlassen, dass die Heizungsanlage schnellstmöglich (eine gesetzliche Frist gibt es nicht) in Ordnung gebracht wird. Fällt die Heizung beispielsweise am Wochenende aus und niemand ist zu erreichen, kann man selbst ein speziellen Notdienst beauftragen. Manchmal gibt es in Schreiben vom Hauseigentümer Hinweise, an welche Firma sich Mieter in solchen Fällen wenden sollen. Sonst kann ein Notdienst nach Wahl beauftragt werden - und zwar ohne vorher die Preise zu vergleichen.
Wer zahlt die Reparatur?
Die entstandenen Kosten muss der Vermieter tragen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Nur die notwendigen Kosten werden übernommen. Wenn beispielsweise die Heizung mit wenig Aufwand repariert oder eingestellt werden kann, darf der Mieter etwa nicht den Austausch des Heizkörpers veranlassen.
Darf ich bei kalter Wohnung ins Hotel umziehen?
Bei Temperaturen um die 16 Grad und weniger gilt die Wohnung als unbewohnbar. Sollte der Zustand tagelang anhalten, kann sich der Mieter um ein Ersatzquartier bemühen. Die Kosten muss der Vermieter tragen - vorausgesetzt, sie halten sich im Rahmen. Ein Fünf-Sterne-Hotel sollte es nicht sein.
"Nehmen Sie doch einfach einen Heizlüfter"…
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Recht auf Heizung (14.09.2012) Hermann-Josef Wüstefeld, WDR 2 Westzeit
… ist keine Antwort, mit der man sich abspeisen lassen muss. Diese Elektrogeräte sind allenfalls ein Notbehelf für wenige Tage, denn sie fressen nicht nur viel Strom, sondern schaffen es auch nicht, einen größeren Raum richtig warm zu kriegen. Weigert sich der Vermieter, die Heizung reparieren zu lassen, kann man die Miete mindern – und zwar kräftig. Fällt die Heizung über einen längeren Zeitraum vollständig aus, sind Mietminderungen zwischen 50 und sogar 100 Prozent möglich – je nachdem, wie kalt es im Haus wird. Bei Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad haben Gerichte Mietminderungsansprüche von 20 Prozent anerkannt.
Stand: 14.09.2012, 09.00 Uhr
Seite teilen
Über Soziale Medien