WDR 2 Quintessenz - Überstunden: Alltag für Brummifahrer
Sie sind dauernd auf Achse und auf den deutschen Autobahnen zu Hause: die rund 800.000 deutschen Brummifahrer. Obwohl es genaue Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten gibt, klagen sie häufig über zu viele Überstunden. Und oft wissen die Fahrer gar nicht so genau, was der Chef eigentlich verlangen kann und was nicht mehr zulässig ist. Hier ein kleiner Überblick:

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Kraftfahrer im LKW spricht über Funk
Was ist überhaupt Arbeitszeit?
Während in vielen Berufen für jeden ganz klar ist, was genau zur Arbeitszeit gehört, gibt es bei Kraftfahrern immer wieder Klärungsbedarf. Zur Arbeitszeit gehören nicht nur das Fahren oder das Be- und Entladen des Fahrzeugs durch den Fahrer. Auch die Reinigung und Wartung des Fahrzeugs gehören zur Arbeitszeit. Und auch wenn der Fahrer das Laden überwachen muss oder beim Kunden warten muss und dabei die Länge der Wartezeit nicht bekannt ist, handelt es sich um Arbeitszeit. Anders ist es, wenn der Fahrer mit Sicherheit weiß, dass er bei einem Kunden zum Beispiel mindestens drei Stunden auf die Ladung warten wird. Dann werden diese drei Stunden als Ruhezeit angerechnet oder aber als Bereitschaftszeit. Letztere wird allerdings in den meisten Fällen nicht vergütet und ist auch gesetzlich nicht geregelt.
Arbeitszeit ist nicht Lenkzeit
Täglich muss ein Brummifahrer eine regelmäßige Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 13 Stunden. In einer Woche darf diese Ruhezeit allerdings bis zu dreimal auf 9 Stunden reduziert werden. Die Ruhezeiten gelten innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraums, sind also nicht an einen Kalendertag gebunden. Die tatsächliche Lenkzeit darf täglich maximal 9 Stunden betragen, maximal zweimal pro Woche 10 Stunden. Daraus ergibt sich eine Wochenlenkzeit von höchstens 56 Stunden (ausgehend von einer 6-Tage-Woche). Innerhalb von zwei Wochen darf die Lenkzeit allerdings auch nur maximal 90 Stunden betragen.
Die Verbände der Berufskraftfahrer warnen davor, diese Zeiten zu überschreiten, da die Strafen hierfür zum Teil im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich liegen können. Auch vor der Manipulation der digitalen Kontrollgeräte zum Beispiel durch eine unerlaubte zweite Fahrerkarte wird gewarnt – denn das ist eine Straftat.
Was ist mit Überstunden?
In den meisten Verträgen von Berufskraftfahrern wird keine genaue Wochenarbeitszeit genannt, berichten sowohl Kraftfahrer als auch Verbände. Es wird lediglich auf die gesetzlichen Vorschriften hingewiesen, die eingehalten werden sollen. Außerdem gibt es häufig den Hinweis, dass Mehrarbeit mit dem monatlichen Brutto-Gehalt abgegolten ist.
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Alltag für Brummifahrer (28.01.2013) Jörg Sauerwein, WDR 2
Grundsätzlich gelten aber immer die oben erwähnten Vorschriften, die auf europäischer Ebene geregelt sind. Daneben gilt aber auch das deutsche Arbeitszeitgesetz. Das besagt, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden darf. Alles darüber hinaus sind also Überstunden, die auch vergütet werden müssen. Wenn diese Regelungen überschritten werden, sollten die Fahrer mit ihren Disponenten oder Chefs sprechen. Aktuell seien die Fahrer durchaus in einer guten Position, heißt es von Verbandsseite, denn es herrsche Fahrermangel.
Stand: 28.01.2013, 00.00 Uhr
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