WDR 2 Servicezeit - Altersvorsorge Lebensversicherungen in der Kritik

In Deutschland gibt es schätzungsweise 90 Millionen Lebensversicherungen. Doch die meisten Versicherten halten ihre Verträge nicht bis zum Ende durch. Verbraucherschützer schätzen, dass fast 80 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge vorzeitig gekündigt werden.


Eurostücke auf Lebensversicherungspolice
Bild 1 vergrößern +

Eurostücke auf Lebensversicherungspolice

Oft sind Arbeitslosigkeit, Scheidung oder den Kauf eines Hauses der Grund dafür. Doch wer vorzeitig kündigt, hat in der Vergangenheit oft nur sehr wenig Geld zurückerhalten. Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof nun in einem richtungweisenden Urteil einen Riegel vorgeschoben, wodurch sich die Verluste der Kunden in vielen Fällen zumindest verringern dürften.

Mehr Geld zurück bei Kündigung

Am 25. Juli 2012 hat der Bundesgerichtshof über die korrekte Berechnung von Rückkaufswerten geurteilt und wichtige Vertragsklauseln von Versicherern für unwirksam erklärt. Das BGH-Urteil erging gegen das Versicherungsunternehmen Deutscher Ring (IV ZR 201/10) - doch von diesem Urteil geht Signalwirkung für die gesamte Branche aus, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn zum Beispiel Allianz, Ergo, Iduna, Generali und viele andere große Versicherungskonzerne haben ähnlich strittige Klauseln verwendet. Bisher war es so: Viele Versicherte, die in den ersten Jahren ihre Verträge kündigten, haben oft nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Denn von diesem Geld wurden zunächst die Provisionen für den Vermittler bezahlt. Künftig sollen Versicherungskunden mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückverlangen können, sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das wird vermutlich zur Konsequenz haben, dass viele Millionen Versicherte einen Nachschlag fordern können. Obwohl Verbraucherschützer mit einer Erstattungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro rechnen, bleibt unterm Strich der Experten-Rat:

"Finger weg von Kapitallebensversicherungen"

Abgesehen von wenigen Ausnahmen – beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge – sehen die Verbraucherschützer zu viele Nachteile bei dieser Versicherungsform. Das Hauptproblem: Die Verträge laufen über viele Jahren, während sich die Lebensumstände der meisten Menschen schnell ändern.

Deshalb müssen Versicherte flexibel reagieren können: Doch bei einer Kapitallebensversicherung ist die Flexibilität für den Sparer gering. Wer nicht bis zum Vertragsende durchhält, weil er vorzeitig Geld benötigt oder die Prämien nicht mehr bezahlen kann, muss mit hohen Verlusten rechnen. Bei Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen und in den ersten Jahren gekündigt wurden, waren oft sogar alle eingezahlten Beiträge verloren. Denn das Versicherungsunternehmen verwendete das Geld zunächst für die Vermittlerprovision und als sonstige Abschlusskosten. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz hat sich hieran etwas geändert: Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten im Falle einer Kündigung zumindest auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden.

Besser die Altersvorsorge und den Todesfall trennen

Im Grunde ist eine Kapitallebensversicherung eine Kombination von zwei unterschiedlichen Produkten, die vom Prinzip kaum etwas miteinander zu tun haben: Altersvorsorge und Absicherung für die Angehörigen im Todesfall. Der Bund der Versichten rät, den Versicherungsschutz für Angehörige und die Geldanlage fürs Alter zu trennen. Für den Todesfall wäre eine Risikolebensversicherung empfehlenswert. Diese Risikolebensversicherung kostet meist nur etwa sieben Prozent des Beitrages zur Kapitallebensversicherung. Die verbleibenden 93 Prozent, die der Kunde dann spart, sollte er selbst in einer vernünftigen Altersvorsorge anlegen.

Verkaufsschlager "Lebensversicherung"

Der Grund, warum viele Versicherungsvermittler- und -vertreter sie gerne verkaufen: Sie bekommen für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung eine sehr hohe Provision! Und auf der andere Seite haben viele Verbraucher großes Vertrauen in die Kapitallebensversicherung. Sie hat aus einer Tradition heraus bei Versicherungslaien ein "gutes Image" und gilt als sichere Anlage. Ein Image, zu dem Begriffe, wie risikoarm, sicher, solide, "kann man nichts mit falsch machen" passen. Und da sich viele Kunden nicht gerne mit Versicherungsfragen beschäftigen, kennen sie auch nicht die Alternativen.

Nachteile einer Kapitallebensversicherung

Niedrige Zinsen: Die Kapitallebensversicherung leidet unter den niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten – wie andere ähnlich sichere Anlageformen im Übrigen auch. Daher sinken auch die Renditen der Lebensversicherungskunden. Allerdings ist bis zum Ende der Laufzeit- eine bestimmte Verzinsung garantiert: der sogenannte Garantiezins. Diesen Garantiezins legt die Bundesregierung regelmäßig fest. Für die gesamte Vertragsdauer gilt der Garantiezins, der bei Vertragsabschluss einmalig festgelegt wurde. Doch der Garantiezins befindet sich seit Jahren im Sinkflug. Erst im Januar 2012 wurde er von 2,25 % auf 1,75 % für Neukunden abgesenkt. Darüber hinaus erhält jeder Kunde eine sogenannte Überschussbeteiligung. Auch diese sinkt, da die Institute derzeit weniger Zinsen einnehmen.

Prämien: Die Absicherung für den Todesfall ist meist zu niedrig. Denn durch die Kombination mit dem Sparvorgang wären für eine ausreichende Absicherung sehr hohe Prämien nötig. Daher wird oft eine zu geringe Versicherungssumme gewählt.

Rendite: Die Rendite ist in aller Regel schlecht und kaum nachvollziehbar. Denn der Versicherungsbeitrag teilt sich in drei Bestandteile auf: den Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos, den Kostenanteil für Verwaltung und Provisionen sowie den Sparanteil. In den Spartopf wandert also nicht der gesamte Versicherungsbeitrag. Nur der Rest, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt, wird mit dem „hoch“ gepriesenen Garantiezins (bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen 1,75%) verzinst.

Fazit: Bezogen auf den gezahlten Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung deutlich niedriger und liegt je nach Vertrag irgendwo zwischen weniger als einem bis etwa zwei Prozent.

  Überschussbeteiligung ist nur eine Prognose

Wichtig: Die zusätzliche Überschussbeteiligung, mit der oft vollmundig geworben wird, ist eine unverbindliche Prognose und daher keineswegs sicher. Zwar müssen die Versicherungsunternehmen 90 Prozent der Überschüsse an die Kunden weiterreichen. Doch die Bilanzierungsregeln lassen durchaus Spielraum für die Berechnung des Überschusses.

  Vereinbarte Dynamik schmälert die Rendite

Die Vereinbarung einer Dynamik, also die automatische Erhöhung des Beitrags und der Versicherungssumme, schmälert die Rendite der Kapitallebensversicherung weiter. Denn das Versicherungsunternehmen kann einen Teil der Beitragssteigerung für Provision und Abschlusskosten einbehalten.

Steuern: Hinzu kommt, dass die steuerfreie Auszahlung von Erträgen aus Kapitalversicherungen der Vergangenheit angehört. Die Erträge von Verträgen, die ab Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden zur Hälfte besteuert. Allerdings nur, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres  (bei Abschluss ab 2012 des 62. Lebensjahres) ausgezahlt wird. Entfällt auch nur eine der Voraussetzungen, wird die volle Kapitalertragssteuer auf die Erträge fällig.


Stand: 29.08.2012, 09.00 Uhr