WDR 2 Quintessenz - Verkaufspartys im Wohnzimmer Weich gekocht

Von Caroline Michel

Genau so wie beim Kauf im Geschäft gelten im Direktvertrieb die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche  - 2 Jahre - bei mangelhafter Ware. Zusätzlich bieten viele Direktvertriebs-Firmen eine lebenslange Garantie (die allerdings unter Umständen nur 30 Jahre gilt).


Frauen und Männer in einer Küche bei einer Kochparty
Bild 1 vergrößern +

Frauen und Männer in einer Küche bei einer Kochparty

Wenn es das Produkt woanders billiger zu kaufen gibt...

...hat der Käufer Pech gehabt. Selbst "Wucherpreise" sind kein Grund, vom Vertrag zurückzutreten, denn "Wucher" setzt rechtlich das Ausnutzen einer Notlage voraus. Und davon kann beim Kauf von Kosmetik, Kochtöpfen oder Sexspielzeug wohl keine Rede sein.

Sonderfall "Haustürgeschäft"

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt bei speziellen Vertragsarten  - wie z.B. den Verkaufspartys - einem privaten Käufer gegenüber einem gewerblichen Verkäufer ein "Widerrufsrecht". Danach gilt: Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn es sich beim Kauf um ein sogenanntes "Haustürgeschäft" handelt. Denn hier ist es möglich, dass der Verkäufer den Käufer in einer Situation angetroffen hat, in der er ihn leicht "überrumpeln" konnte.

Widerrufsrecht bedeutet

Das Recht auf Widerruf muss dem Käufer bei Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden, denn wenn nicht ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, kann der Kunde auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist noch vom Vertrag zurücktreten. Ansonsten beginnt die Frist nach der Belehrung und dem Erhalt der Ware. Wer von seinem Widerruf Gebrauch macht, sollte das dem Verkäufer schriftlich mitteilen. Er kann dann den Vertrag lösen und die gegebenenfalls schon erhaltene Ware zurückgeben.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das 14-tägige Widerrufsrecht wird nicht gewährt, wenn der gekaufte Gegenstand weniger als 40 Euro kostet und direkt bei der Veranstaltung übergeben wird, wenn er auf Verbrauchermessen gekauft wird oder beim so genannten "bestellten Vertreterbesuch", d.h. wenn der Käufer den Verkäufer explizit zu sich nach Hause eingeladen hat. Aus diesem Grund kann auch der Gastgeber einer Verkaufsparty unter Umständen nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn er selber einen Gegenstand gekauft hat. Firmen, die dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland angeschlossen sind, gewähren in all diesen Fällen aber ein Widerrufsrecht auf freiwilliger Basis.

Risiken für Veranstalter

Bei manchen Unternehmen fungieren Party-Gastgeber zugleich als Verkäufer. Dann haften sie unter Umständen nicht nur für Mängel an der Ware, sondern auch für die Zahlungen ihrer "Gäste".

Vorsicht beim Ausprobieren: Wertersatzforderungen möglich!


Audio

Im Falle eines Widerrufs können Firmen "Wertersatz" für die Nutzung der Ware oder eine Verschlechterung ihres Zustands verlangen. Und zwar unter Umständen bis zu 30% des Kaufpreises.


Stand: 27.07.2012, 09.58 Uhr