WDR 2 Quintessenz - Wildschaden am Auto: Haftpflicht zahlt nicht
Im Herbst passieren auf den Straßen besonders viele Wildunfälle. Wenn sich ein Zusammenstoß mit Hirsch oder Wildschwein nicht vermeiden lässt, springt in der Regel eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung ein. Es gibt allerdings Ausnahmen.

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Reh liegt neben einer Straße
Teilkasko übernimmt Schaden
Grundsätzlich gilt: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden, die beim Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein etc.) entstehen. Nur wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann also auf eine Entschädigung hoffen. Da es bei Wildtieren keinen "Halter" gibt, kann niemand sonst für den Schaden in Verantwortung gezogen werden - so wie es etwa bei Pferden, Hunden oder Kühen der Fall ist. Einige Versicherungen haben den Geltungsbereich allerdings zwischenzeitlich erweitert, so dass sie auch bei einem Zusammenstoß mit anderen Tieren die Reparaturkosten tragen. Das ist allerdings von Vertrag zu Vertrag verschieden und kann bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.
Kostenübernahme bei Ausweichmanövern
Wer das Tier rechtzeitig sieht und bei Ausweichen etwa einen Baum streift, geht in der Regel leer aus. Ausnahme: Bei großen Tieren, also z. B. Wildschweinen oder Hirschen, übernimmt die Versicherung den Schaden, der durch das Ausweichen entstanden ist, wenn dieser bei einem Zusammenstoß mit dem Tier genau so groß gewesen wäre. In der Praxis dürfte es sich allerdings nur schwer beweisen lassen, dass tatsächlich ein Tier auf der Fahrbahn war und es sich nicht um einen Fahrfehler handelte. Bei kleineren Tieren wie Füchsen oder Hasen dürfte der Schaden durch Zusammenstoß ohnehin geringer sein als bei einem Ausweichmanöver, so dass Autofahrer in der Regel leer ausgehen.
Welche Kosten trägt die Vollkasko-Versicherung?
Die Vollkasko übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug, die von der Teilkasko nicht getragen werden. Also z. B. auch die Schäden, die bei einem missglückten Ausweichmanöver entstehen. Nachteil gegenüber der Regulierung durch die Teilkasko: Zum Einen ist in den meisten Verträgen bei der Vollkasko-Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart als bei der Teilkasko, zum anderen wird die Vollkasko-Versicherung anschließend in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft - die Versicherung wird also teurer. Das ist bei der Teilkasko nicht der Fall, da es dort keine Schadenfreiheitsrabatte gibt. Wenn gar keine Versicherung einspringt, helfen oft die Automobilclubs weiter, die dann zumindest einen kleinen Teil der Kosten erstatten.
Haftpflicht übernimmt Schäden an anderen Fahrzeugen
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Wildschaden (02.10.2012) Frank Wörner, WDR 2 Westzeit
Wenn bei einem Wildunfall bzw. einem missglückten Ausweichmanöver andere Autos beschädigt werden, springt die Haftpflicht-Versicherung für die entstehenden Kosten ein. Nachteil auch hierbei: Der Vertrag wird zurückgestuft, die Versicherungsprämie steigt also. Immerhin muss aber niemand die Folgekosten für das fehlgeschlagene Ausweichmanöver aus eigener Tasche tragen, da die Haftpflicht generell für alle PKW vorgeschrieben ist.
Stand: 02.10.2012, 09.00 Uhr
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