WDR 2 Quintessenz - Risiko Zwangsversteigerung: Horrorhaus
Für einen Hausbesitzer ist das schmerzlich: Geht ihm finanziell die Puste aus, versteigern ihm die Gläubiger das Eigenheim zwangsweise unter den Händen weg. Die potentiellen Käufer können dagegen Glück haben: Die Preise bei einer solchen Zwangsversteigerung sind oft konkurrenzlos günstig. Allerdings kaufen die neuen Besitzer auch die "Katze im Sack".

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Altes Haus
Vorbesichtigung unter Umständen möglich
Kommt ein Haus unter den Hammer, sollten Interessenten immer versuchen, das Objekt vorher auch von innen zu besichtigen. Der ehemalige Besitzer kann das erlauben, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wer sich dennoch unerlaubt Zugang zum Haus verschafft oder das Grundstück betritt, verstößt gegen die Eigentumsrechte.
Sachverständigengutachten geben einen Richtwert
Vor der Zwangsversteigerung wird immer ein Sachverständigengutachten zum Verkehrswert des Hauses aufgestellt. Und in der Regel haben die bisherigen Eigentümer auch Interesse daran, dass der Gutachter das Haus besichtigt und einen möglichst hohen Verkehrswert ansetzt. Allerdings ist es durchaus möglich, dass sogar der Gutachter draußen bleiben muss, wenn das die Eigentümer so wollen. Das Gericht hat gegen diesen Wunsch keinerlei Handhabe.
Das Haus entspricht nicht den Erwartungen
Wenn das ersteigerte Haus nicht das hält, was es verspricht, können die ehemaligen Besitzer nicht dafür belangt werden. Egal, ob die Heizung kaputt oder das Dach marode ist, eine Gewähr über den funktionstüchtigen Zustand des Hauses ist im Versteigerungsrecht ausgeschlossen, genauso wie ein Rückgaberecht. Sobald der Zuschlag erteilt ist, trägt der neue Besitzer alle Lasten.
Wer haftet bei mutwilliger Zerstörung
Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Zerstörung an. Wird das Haus vor der Zwangsversteigerung beschädigt oder unbewohnbar gemacht, kann der neue Besitzer keinerlei Ansprüche geltend machen. Anders verhält es, wenn die Zerstörung erst nach Zuschlag erfolgt. Dann nämlich kann der neue Besitzer versuchen, von dem Schuldner eine Erstattung zu bekommen oder Strafanzeige erstatten. In solchen Fällen ist es immer ratsam, einen Anwalt zu nehmen.
Woher weiß ich, wann und wo ein Haus zwangsversteigert wird?
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz Zwangsversteigerung (14.09.2012) Nicole Albers, WDR 2 Zwischen Rhein und Weser
In den regionalen Tageszeitungen gibt es auch immer Hinweise über anstehende Zwangsversteigerungstermine. Allerdings sind nicht immer alle dort aufgeführt. Eine genaue Auflistung gibt es beim jeweiligen Amtsgericht.
Stand: 14.09.2012, 09.39 Uhr
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