WDR 2 Servicezeit - Ärztepfusch Patientenrechte bei Kunstfehlern

Von Patrick Kremers

Kaum einer Berufsgruppe vertrauen wir so blind wie den Ärzten. Doch wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. Mal vergisst ein Chirurg eine Klemme im Bauch des Patienten, mal setzt ein Zahnarzt eine Krone falsch.

Rund 4.900 Ärztefehler zählen die Ärztekammern und die Krankenversicherungen jedes Jahr. Die Patienten kämpfen oft jahrelang um eine Entschädigung. Das Problem: Viele kennen ihre Rechte gar nicht.


Augenarzt bei einer Erklärung mit einer Patientin
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Augenarzt bei einer Erklärung mit einer Patientin

Ein Arzt haftet für seine Fehler

Wenn der Arzt eine falsche Diagnose stellt oder den Patienten fehlerhaft behandelt, muss er für seine Fehler haften. Das heißt: Setzen sich die Patienten vor einem Gericht durch, haben sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Teils auf hohe sechsstellige Summen - je nachdem, wie sehr der Patient unter dem Behandlungsfehler leidet. Und: Der Arzt muss für die Folgekosten seines Fehlers aufkommen.

Die Beweislast liegt beim Patienten

Das Problem bei Rechtsstreitigkeiten um Kunstfehler: Fast immer steht eine Haftpflichtversicherung hinter den Ärzten. Die kann sich die besten Anwälte leisten. Zudem liegt die Beweislast beim Patienten. Er muss dem Arzt einen Fehler nachweisen und dass der Fehler zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Nur in ganz eindeutigen Fällen liegt die Beweislast beim Arzt. Zum Beispiel, wenn der Patient nach einer Blutkonserve plötzlich mit dem HI-Virus infiziert ist.

Patientenakte anfordern

Was kaum jemand weiß: Patienten dürfen jederzeit ihre Patientenakte einsehen. Doch häufig rücken die Ärzte oder Kliniken die Unterlagen nicht heraus. In diesem Fall sollten die Patienten ein Einschreiben an den Arzt schicken und die "vollständigen" Unterlagen ab einem Datum anfordern. In dem Brief kann man sich zum Beispiel auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ. VI ZR 222/79) berufen. Oder auf den Paragraphen 10 Absatz 2 der Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer. Vorsicht: Wenn der Arzt eine Kopie der Unterlagen macht, darf er jede kopierte Seite mit 50 Cent in Rechnung stellen.

Medizinisches Gutachten einholen

Ein Gerichtsverfahren ist riskant. Denn wenn der Patient vor Gericht unterliegt, muss er alle Kosten des Verfahrens tragen. Das kann teuer werden. Um ihre Chancen vor Gericht besser zu kennen, können sich Patienten vorab ein medizinisches Gutachten einholen. Das ist in der Regel kostenlos. Wer sich unsicher ist, sollte bei der Ärztekammer oder bei der eigenen Versicherung nachfragen. Die haben in der Regel nämlich auch ein Interesse daran, dass der Fall geklärt wird. Vor Gericht wird meist noch ein Gutachten eingeholt. Der Grund: Richter sind medizinische Laien. Sie brauchen für ihr Urteil die Einschätzung von einem Experten.

Missverständnisse vermeiden

Vor einer Operation müssen Ärzte ihren Patienten aufklären: Was wird wie gemacht und welche Risiken bestehen? Wenn ein Patient in diesem Gespräch etwas nicht versteht, sollte er unbedingt nachfragen – so lange, bis er den Arzt verstanden hat. Manchmal hilft es, wenn eine Vertrauensperson beim Aufklärungsgespräch dabei ist. Denn man selbst ist vor einer Operation häufig aufgeregt und hat keinen klaren Kopf.

Hilfreich für den Arzt ist es zudem, wenn ein Patient eine Liste mitbringt, auf der steht, welche Allergien er hat und welche Medikamente er nimmt. Viele Fehler können so vor der Behandlung schon vermieden werden. Und wenn ein Patient einen Fehler vermutet, sollte er zuerst mit seinem Arzt darüber sprechen. Ein solches Gespräch kann für Klarheit sorgen – und vielleicht sogar einen teuren Rechtsstreit vermeiden.

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Stand: 01.02.2012, 09.00 Uhr