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EIN PKW parkt auf einem Bürgersteig

Immer mehr Bürger zeigen Falschparker an

Stand: 27.04.2024, 14:54 Uhr

Die Zahl der Anzeigen von Bürgern gegen Falschparker steigt in NRW stark an. Per App ist das inzwischen ganz einfach. Doch nicht alle Städte freuen sich darüber.

Eine Situation, die fast jeder kennt: Ein Auto steht auf dem Fahrradweg oder blockiert eine Einfahrt. Solche Parksünden kann jeder dem zuständigen Ordnungsamt melden. Und das machen offenbar immer mehr Menschen.

Laut einer Umfrage der dpa ist die Zahl dieser privaten Anzeigen in den zehn größten Städten in NRW gestiegen. In Duisburg, Wuppertal, Essen, Münster und Bochum gab es sogar einen neuen Höchststand im Vergleich zu den Vorjahren. In Bochum und Wuppertal zeichnet sich schon jetzt ab, dass es in diesem Jahr sogar nochmal mehr werden könnte. Genaue Zahlen nennt die dpa nicht.

Einige Städte in NRW ermuntern ihre Bürger sogar zu solchen "Drittanzeigen". Auf den Homepages der Städte Düsseldorf und Dortmund beispielsweise findet sich schon seit Jahren Formulare, die man einfach ausfüllen und an die Bußgeldstelle mailen, schicken oder faxen kann.

Mehr Arbeit für Behörden

Doch nicht alle sind glücklich darüber. Aus Wuppertal hieß es dazu, dass die Anzeigen oft nicht gerechtfertigt seien. Das würde Ressourcen binden, die man andernorts dringend brauche.

Insgesamt machen die privaten Anzeigen aber nur einen geringen Anteil aus, meist weniger als zehn Prozent. Der Großteil der Anzeigen gegen Parkvergehen erfolgt also weiterhin durch die Ordnungsämter.

Einzelne melden besonders viele Parksünder

Das Thema der Privatanzeigen von Parksündern hatte in den vergangenen Wochen vor allem durch den Fall des sogenannten "Anzeigenhauptmeisters" für Schlagzeilen gesorgt. Der junge Mann aus Sachsen-Anhalt hatte in großem Maßstab Falschparker angezeigt und war durch eine Spiegel TV-Dokumentation bundesweit bekannt geworden.

Der Fall des "Anzeigenhauptmeisters"

WDR 5 Töne, Texte, Bilder - Beiträge 23.03.2024 04:38 Min. Verfügbar bis 22.03.2025 WDR 5 Von Lena Fuhrmann

Ein 18Jähriger zeigt Falschparker an und wird damit zum Medienphänomen.


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Auch in den zehn befragten NRW-Städten gebe es Menschen, die mit einer Vielzahl an Anzeigen auffallen. In Bielefeld sei eine einzige Person für mehr als die Hälfte aller privaten Anzeigen verantwortlich.

Apps erleichtern die Anzeige

Das Melden von Parksündern ist inzwischen durch entsprechende kostenfreie Apps sehr einfach geworden. Diese erstellen Fotos mit Standortdaten und generieren eine Mail an die zuständigen Ordnungsämter.

Dabei dürfen offenbar auch die Kennzeichen der mutmaßlichen Falschparker auf den Fotos zu sehen sein. Ein Frage, über die lange keine wirkliche Klarheit herrschte.

In der Anleitung zur vielgenutzten App "Weg.li" beispielsweise findet sich keinerlei Hinweis darauf, dass das Autokennzeichen in den hochgeladenen Fotos verpixelt sein müsse. Auch in den Onlineformularen etwa der Städte Dortmund, Düsseldorf oder Köln, die zu privaten Parksünder-Anzeigen auffordern, ist keine Rede von Verpixelung.

Im Gegenteil: Die Anzeige müsse "ausreichend dokumentiert" sein, damit "keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen", heißt es in Dortmund.

In Köln werden Bürger ebenfalls aufgefordert, das Kennzeichen anzugeben - inklusive Foto. Beim Service "Drittanzeige" auf der Düsseldorfer Homepage wird ausdrücklich nach einem Foto und Angaben zum Kennzeichen gefragt.

"Berechtigtes Interesse" erlaubt Kennzeichenfotos

Medienrechtsanwalt Christian Solmecke verweist auf eine Entscheidung am Verwaltungsgericht Ansbach im Jahr 2022: Ein Mann, der einen Falschparker mittels Fotos angezeigt hatte, war vom bayerischen Landesamt für Datenschutz zu 100 Euro Bußgeld verdonnert worden - weil das Kennzeichen zu sehen war.

Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass der Mann ein "berechtigtes Interesse" daran habe, gegen Parkverstöße vorzugehen - da sie andere Menschen behindern könnten. Nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung sei daher die Weitergabe des Autokennzeichens erlaubt.

Weiterhin nicht erlaubt - darauf weist der Anwalt ausdrücklich hin: Die Kennzeichen fremder Autos und auch unbeteiligte Personen dürfen auf Beweisfotos nicht zu sehen sein.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass auf den Fotos, die über eine App ans Ordnungsamt vermittelt werden, das Kennzeichen des Parksünders verpixelt sein müsse. Das stimmt so nicht.

Unsere Quellen:

  • dpa
  • Beitrag auf advocard.de
  • Internetseiten der Städte Düsseldorf, Dortmund und Köln
  • Stellungnahme des Medienrechtsanwalts Christian Solmecke