Hartz-IV-Urteil zu Jugendbett:
Sieg der Alltagsvernunft?
Jobcenter müssen Kindern aus Hartz-IV-Familien, die aus ihrem Gitterbettchen herausgewachsen, die Kosten für ein größeres Bett erstatten. So urteilte am Donnerstag (23.05.2013) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Hartz-IV-Urteil zu Jugendbett: Sieg der Alltagsvernunft?
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