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Teil-Legalisierung von Cannabis: Ab jetzt darf gekifft werden

Stand: 01.04.2024, 11:59 Uhr

Seit dem 1. April 2024 gilt die Teil-Legalisierung von Cannabis. Das bedeutet, dass jetzt der Besitz von kleineren Mengen der Droge nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden soll.

Was genau erlaubt das Gesetz?

Das Gesetz sieht keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe der Droge vor. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist Volljährigen im öffentlichen Raum erlaubt. In der eigenen Wohnung können Konsumenten außerdem bis zu drei Cannabispflanzen kultivieren und bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.

Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Was bleibt verboten?

Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Manche NRW-Kleingärtner machen sich Sorgen, der Hanfanbau könne nun auch auf ihren Anlagen populär werden. Doch der Schrebergarten ist formal keine Wohnung. Das Bundeskleingartengesetz besagt, dass man dort nicht wohnen darf, und der legale Anbau bleibt somit verboten. Trotzdem will Ralf Krücken, Geschäftsführer des Landesverbands Rheinland der Gartenfreunde, "unseren Mitgliedsvereinen empfehlen, den Anbau über die Gartenordnung oder die Pachtverträge klar auszuschließen".

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Wann können die Cannabis-Clubs starten?

Nach aktueller Planung sollen ab dem 1. Juli nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" mit der Kultivierung und Verteilung von Cannabis unter ihren Mitgliedern beginnen. In diesen Clubs können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm.

Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein - das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Die Clubs brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Der Cannabis-Konsum direkt vor Ort ist tabu.

Darf man nach dem Kiffen Autofahren?

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich im Vorfeld der Cannabis-Teil-Legalisierung in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gegen einen 0,0-Grenzwert für THC im Straßenverkehr ausgesprochen. Die Expertenkommission werde im Frühjahr einen Grenzwert festlegen. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, sei "unwahrscheinlich".

Bis dahin gilt: Ordnungswidrig handelt, wer unter Wirkung bestimmter berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt, zu denen Cannabis gehört. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen werden kann. In der Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut etabliert - ab dann drohen laut Verkehrsministerium Sanktionen: bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in der Flensburger Datei. Ausgenommen ist ärztlich verschriebenes Cannabis als Arzneimittel.

Warum befürchten Kritiker eine Überlastung der Justiz?

Gleichzeitig mit der Legalisierung kommt auch eine Amnestie für all jene Konsumenten, die wegen Besitzes oder Anbaus kleinerer Mengen Cannabis derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden. "Wir haben sehr viele Menschen, die verurteilt worden sind nicht nur wegen Cannabis-Konsums, sondern auch wegen mehrerer anderer Delikte, und bei diesen Fällen muss das Gericht nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfen, ob die Gesamtstrafe anzupassen ist wegen des Teils, der jetzt straffrei ist", sagt NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).

Allein in Nordrhein-Westfalen rechnet das Justizministerium mit etwa 60.000 Verfahren, die auf den Prüfstand müssen - bundesweit sind es wohl 200.000.

Wie steht NRW grundsätzlich zur Legalisierung?

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lehnt die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ab. Das Risiko von Hirnschädigungen bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen durch die Droge sei belegt.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) betrachtet die Legalisierung als "wahnwitziges Vorhaben": "Die Polizisten werden auf der Straße sein und feststellen müssen, ist das legaler Handel, ist das illegaler Handel, haben die drei Gramm zu viel angebaut, haben die noch eine Oma zu Hause, die auch noch anbauen durfte. Ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen."

Wie sollen die Kontrollen in NRW genau ablaufen?

Wie genau die neuen Regeln zum Cannabis-Besitz und Konsum in NRW kontrolliert werden sollen, steht bislang nicht fest. Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums teilte der dpa auf Anfrage mit, die Polizei prüfe noch offene Fragestellungen. Es sei Aufgabe der Kreispolizeibehörden, eigenständig die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu kontrollieren. Es werde aber intern erörtert, welche Maßstäbe dabei künftig eingehalten werden.

 Quellen

  • Deutsche Presse Agentur (dpa)
  • Evangelischer Pressedienst (epd)
  • Agence France Presse (afp)